Damit ist die Einhaltung des Emissionsplans selbst bei einer Verkehrszunahme über die prognostizierten Anzahl Züge hinaus durch entsprechende (zusätzliche) Massnahmen beim Rollmaterial möglich. Hinzu kommt, dass gemäss den Angaben der Beschwerdegegnerin auf der vorliegenden Strecke im Vergleich zum nationalen Gütertransport nur geringe Mengen an internationalen Gütern verschoben werden und die nächtlichen Transporte durch die logistischen Zwänge bei den Rangierbahnhöfen Basel und Limmattal begrenzt und bereits heute an der oberen Grenze angelangt seien.