ist, eine verlässliche Prognose betreffend die Güterverkehrsmenge im Jahr 2015 zu erstellen. Damit ist nicht leichtfertig von den Angaben im Emissionsplan abzuweichen (vgl. oben E. 12). So hat auch das Bundesgericht (wenn auch im Zusammenhang mit dem Flug- und Strassenverkehr) festgestellt, dass Verkehrsprognosen erfahrungsgemäss mit beträchtlichen Unsicherheiten behaftet sind. Die Verkehrsentwicklung hänge stark von wirtschaftlichen, demographischen sowie von verkehrs- und umweltpolitischen Voraussetzungen ab. Letztlich müsse man sich mit Aussagen über Entwicklungstendenzen zufrieden geben. Zusätzliche Untersuchungen und weitere Gutachten könnten in der Regel keine Klärung bringen.