Gemäss den Verkehrsentwicklungsszenarien des ARE würden die Tonnenkilometer bis 2020 um 48 bis 96 Prozent zunehmen. Weder werde sich diese Zunahme auf die Zeit zwischen 2015 und 2020 noch alleine auf die Nord-Süd-Achse beschränken. Die von der Beschwerdegegnerin erhobenen Behauptungen betreffend Zunahme des Güterverkehrs entbehrten daher jeder einleuchtenden rechtlichen oder politischen Grundlage. 14.1. Wie bereits ausgeführt (E. 12), enthält der Emissionsplan die bis am 31. Dezember 2015 zu erwartenden Lärmemissionen bestehender ortsfester Eisenbahnanlagen und ist verbindliche Grundlage für den Entscheid über bauliche Sanierungsmassnahmen (Art. 6 Abs. 1 BGLE und Art. 18 Abs. 1 VLE).