(vgl. Kölz/Häner, a.a.O., Rz. 380). Formell rechtskräftige Verfügungen könnten bei gegebenen Voraussetzungen mittels ausserordentlicher Rechtsmittel angefochten und allenfalls aufgehoben werden. Ein solches ist bei der verfügenden Instanz einzureichen (vgl. zum Ganzen: Kölz/Häner, a.a.O., 417 ff., Fritz Gygi, Zur Rechtsbeständigkeit von Verwaltungsverfügungen in ZBl 1982, S. 149 ff.). 14. Die Beschwerdeführenden machen weiter geltend, der zukünftigen Entwicklung des Eisenbahnverkehrs sei Rechnung zu tragen. Gemäss den Verkehrsentwicklungsszenarien des ARE würden die Tonnenkilometer bis 2020 um 48 bis 96 Prozent zunehmen.