missionsplan nicht enthalten sind, ist entgegen der Meinung des BAV also nicht im vorliegenden Lärmsanierungsverfahren zu beurteilen, sondern wäre im Verfahren betreffend Blockstellen zu prüfen gewesen. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass zwar zutrifft, dass das Blockstellenprojekt sachlich mit dem Konzept Bahn 2000, 1. Etappe zusammenhängt, indem es eine Reduktion der Zugsfolgezeiten ermöglicht. Dies war offensichtlich notwendig, um den mit dem Konzept Bahn 2000, 1. Etappe zusammenhängenden und im Dezember 2004 geänderten Fahrplan einzuhalten. Dieses Konzept ist im Planungshorizont des Emissionsplans berücksichtigt (vgl. Ziff. 1 Abs. 2 Anhang 2 VLE).