Die Pflicht der Betreiber von Eisenbahnanlagen zur Lärmsanierung wird dabei durch das BGLE teils konkretisiert, teils aber auch abweichend geregelt. Nach der Rechtsprechung der REKO/INUM erfasst das BGLE die eigentliche Sa- VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 156 Entscheid