Ja. Einerseits schliesst die Verfassung die freie, d.h. voraussetzungslos mögliche Wahl zwischen Militärdienst und zivilem Ersatzdienst aus und verlangt die Gleichwertigkeit von Ersatzdienst und Militärdienst. Andererseits darf der zivile Ersatzdienst keinen Strafcharakter aufweisen. Eine 1,3- bis 2-mal längere Dienstdauer dürfte plausibel sein (oben Ziffer V).