Gleichwohl darf der Gesetzgeber den Zeitfaktor nicht beliebig festsetzen. Eine untere Grenze ergibt sich aus dem Primat der Wehrdienstpflicht und dem damit zusammenhängenden Ausschluss der freien Wahl zwischen Militärund Ersatzdienst. Der Zivildienst soll aber auch keinen Strafcharakter aufweisen; darin ist die obere Grenze zu erblicken. Anders gesagt: Der Zivildienst muss deutlich länger dauern als der Militärdienst, er darf die des Militärdienstes aber nicht um ein Mehrfaches übersteigen.