VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 147 Gutachten V. Ausgestaltung einer Tatbeweislösung Wie oben (Ziffer III) dargelegt, bildet der Zivildienst die Ausnahme von der Regel der allgemeinen Militärdienstpflicht und setzt somit ein Gesuchsverfahren voraus. Mit einem solchen Verfahren wird dem Vorrang des Militärdienstes Rechnung getragen. Gleichzeitig sichert die Verfassung den Militärdienstverweigerern aus Gewissensgründen die Möglichkeit zu, anstelle des Militärdienstes einen zivilen Ersatzdienst zu leisten84.