Ende 2002 lehnte der Nationalrat wie zuvor auch die Kommission die Tatbeweislösung ab83. Ein Argument der Gegner war wiederum die angebliche Verfassungswidrigkeit der Tatbeweislösung. 4. Fazit Die Verfassungsmässigkeit des Tatbeweises als Zulassungskriterium zum Zivildienst wurde beim Erlass des Zivildienstgesetzes verneint. Anlässlich der Gesetzesrevision wurde die Tatbeweislösung erneut diskutiert. Ob diese Lösung verfassungskonform sei, blieb umstritten.