In der Debatte zur Gesetzesrevision entflammte die Diskussion um die Abschaffung der Gewissensprüfung und den Übergang zum Tatbeweis erneut. Die Verfassungsmässigkeit des Tatbeweises war im Nationalrat zum wiederholten Mal umstritten. Schliesslich beschloss der Nationalrat Rückweisung des Geschäfts an die Kommission mit dem Auftrag, den Tatbeweis als Zulassungskriterium prioritär zu gewichten82.