noch im Ständerat kam Widerspruch auf. Zwar wurde die Tatbeweislösung insbesondere im Nationalrat, wo ein Antrag auf Einführung des Tatbeweises erfolgte, diskutiert80. Doch selbst die Befürworter der Tatbeweislösung bemängelten die behauptete Verfassungswidrigkeit nicht. 3. Revision des Zivildienstgesetzes Im Zuge der Revision des Zivildienstgesetzes beantragte der Bundesrat dem Parlament insbesondere eine Verkürzung der Dauer des Zivildienstes auf den Faktor 1,3 unter Beibehaltung der Gewissensprüfung81.