Es ist im politischen Prozess immer einfacher, auf angebliche Verfassungsschranken zu verweisen als in der Sache selbst zu argumentieren. Es dürfte dem Bundesrat wohl darum gegangen sein, eine unerwünschte Debatte über den Tatbeweis gar nicht erst aufkommen zu lassen. 2. Parlamentarische Beratungen Das Parlament hat die soeben dargelegte Sicht des Bundesrats kritiklos hingenommen. In beiden Räten betonten die Kommissionsberichterstatter eingangs der Debatte die Verfassungswidrigkeit einer Tatbeweislösung79. Diese Auffassung wurde denn auch mehrfach wiederholt. Weder im Nationalrat