Der Tatbeweis als Zugangsverfahren zum Zivildienst war vom Bundesrat bei der Schaffung des Zivildienstgesetzes offensichtlich nicht gewollt. Dies ist politisch legitim. Die Gründe hätten aber als politische deklariert werden müssen. Dass dies unterblieb und der Bundesrat auf Verfassungsargumente auswich, ist leicht zu verstehen: Es ist im politischen Prozess immer einfacher, auf angebliche Verfassungsschranken zu verweisen als in der Sache selbst zu argumentieren.