Eine freie Wahl zwischen Militär- und Zivildienst ist im Rahmen eines Ersatzdienstes ebenso ausgeschlossen wie eine reine Tatbeweislösung. Beide wären nur im Rahmen eines Alternativdienstes denkbar, bei welchem nicht eine Behörde prüft und entscheidet, ob eine Ausnahme angebracht ist, sondern die an der Ausnahme interessierte Person selbst, ohne dass die Behörde sie