Der Begriff ‚Ersatzdienst‘ drückt aus, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, weil eine Ausnahme von der Regel beansprucht wird. Wer Zivildienst leisten will, muss sich erklären, eine Begründung liefern und in Kauf nehmen, dass die Behörden die Begründung überprüfen und über die Gewährung der Ausnahme entscheiden. Eine freie Wahl zwischen Militär- und Zivildienst ist im Rahmen eines Ersatzdienstes ebenso ausgeschlossen wie eine reine Tatbeweislösung.