Diese ist die Regel, für deren Einhaltung die Behörden besorgt sind. Der Zivildienst folgt erst im zweiten Satz als Ausnahme von der Regel, Militärdienst leisten zu müssen. Ob die Ausnahme zugestanden werden soll, müssen wiederum die Behörden entscheiden. Wäre dem nicht so, verlöre die Regel ihren Sinn, denn es stünde im Belieben jedes einzelnen, sich von deren Geltung auszunehmen. Der Begriff ‚Ersatzdienst‘ drückt aus, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, weil eine Ausnahme von der Regel beansprucht wird.