Das Parlament und auch der Bundesrat stimmten der Initiative zu und betonten das Erfordernis der Gleichwertigkeit von Militär- und Zivildienst76. Es ist anzunehmen, dass Bundesrat Koller einem ungenauen Begriffsgebrauch zum Opfer fiel, indem er die Termini „freie Wahl“ und „Gleichwertigkeit“ verwechselte. IV. Umsetzung des Verfassungsauftrags im Zivildienstgesetz 1995 hat der Gesetzgeber den Auftrag zum Erlass eines zivilen Ersatzdienstes erfüllt. Nachstehend werden die entsprechenden Materialien (auch jene zur 2003 erfolgten Gesetzesrevision) analysiert.