Zudem bedingte schon die blosse Nachführung eine Reihe rechtstechnischer Vorgänge wie formale Verbesserungen, Aktualisierungen, Auf- und Rückstufungen, Streichungen und kleinere materielle Neuerungen69. Für die Auslegung der neuen Bundesverfassung bedeutet dies: Weder dürfen die unter der alten Bundesverfassung gewonnenen Auslegungsergebnisse unter Berufung auf den Nachführungsauftrag unbesehen übernommen werden, noch dürfen sie wegen der Neuheit des Normtextes völlig ausser Acht gelassen werden.