Das Konzept der Totalrevision der Bundesverfassung war bekanntlich das einer Nachführung66. Sie diente dem Ziel, das geltende geschriebene und ungeschriebene Verfassungsrecht auf den heutigen Stand zu bringen, es verständlich darzustellen, systematisch zu ordnen sowie Dichte und Sprache zu vereinheitlichen67. An den Verfassungsinhalten sollte sich grundsätzlich nichts ändern. Dies legt die Vermutung nahe, dass die Interpretationsergebnisse zur alten Bundesverfassung grundsätzlich auch auf die neue Bundesverfassung zutreffen68.