So ist nicht ausgeschlossen, dass neben Militärdienstverweigerern aus ethischen Gründen auch bloss politisch motivierte Verweigerer Zugang zum Zivildienst erhalten. Indem aber der Verfassungsgeber das Zulassungsverfahren offen lassen und die Tatbeweislösung nicht ausschliessen wollte, hat er solche (praktisch wenigen) Fälle in Kauf genommen. – Im Verfahren der Gewissensprüfung sind Missbräuche ebenfalls nicht auszuschliessen. Die Prüfung des Gewissens ist naturgemäss schwierig, wenn nicht unmöglich. Gewissenskonflikte kann man vorspiegeln;