Alle drei denkbaren Modelle sind geeignet, den Gewissenskonflikt darzulegen. Und keines – dies sei hier ausdrücklich betont – ist vor Missbräuchen gefeit. – Die reine Tatbeweislösung verzichtet auf eine amtliche Überprüfung der Verweigerungsmotive. So ist nicht ausgeschlossen, dass neben Militärdienstverweigerern aus ethischen Gründen auch bloss politisch motivierte Verweigerer Zugang zum Zivildienst erhalten.