63 Diese Bedingungen sind auch in den Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung über die Einführung des Zivildienstes vom 17. Mai 1992 enthalten. Darin finden sich ebenfalls keine Einschränkungen zum Zulassungsverfahren. VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 141 Gutachten