Auf eine teleologische Auslegung in geltungszeitlicher Perspektive können wir an dieser Stelle verzichten. Sie führt zu keinen Erkenntnissen, die sich nicht schon aus der ‚gewöhnlichen‘ geltungszeitlichen Auslegung ergeben (siehe dazu unten e). d. Systematische Auslegung Die systematische Auslegung ermittelt den Rechtssinn einer Norm aufgrund der Zusammenhänge, in denen die Vorschrift erscheint. Massgebend sind das Verhältnis der auszulegenden Norm zu anderen Normen sowie ihre Stellung im betreffenden Erlass und in der ganzen Rechtsordnung.