So müssen wir uns doch fragen, ob es sinnvoll ist, diese neue Verfassungsbestimmung wiederum mit dem Tatbeweiskriterium zu belasten und damit die Annahme durch das Volk zu gefährden. Die Kriterien für den Zivildienst, wie wir ihn dereinst ausgestalten wollen, sollen im Gesetz unmissverständlich umschrieben werden; in einem Gesetz, das seinerseits wiederum dem fakultativen Referendum untersteht.“59 Gewisse Bedenken hegte, wie bereits zuvor im Nationalrat, Bundesrat Villiger, jedoch ohne eine Tatbeweislösung grundsätzlich abzulehnen60: