Wie der Nationalrat hatte ebenfalls der Ständerat über einen Antrag zur Einführung des Tatbeweises in die Verfassung zu befinden57. Auch er wurde abgelehnt und die Diskussion über die Zulassungsbedingungen auf die Gesetzesdebatte verschoben. Dies verdeutlichen folgende Aussagen aus den Beratungen des Ständerats: „Offen bleiben die Kriterien, das Verfahren, wie die Berechtigung, Ersatzdienst zu leisten, umschrieben werden soll. Man mag dies bedauern.