In der Kommission des Ständerates sei diskutiert worden, ob die Zulassung aufgrund des Tatbeweises nicht bereits auf Verfassungsstufe zu regeln sei. Die Kommission des Ständerates befürworte aber mehrheitlich die Fassung des Nationalrates, denn, so der Berichterstatter weiter: „Es wäre meines Erachtens verfrüht, sich schon jetzt auf den Tatbeweis zu beschränken. Unter Umständen braucht es eine Kombination von Tatbeweis und den besonderen Zulassungsverfahren mit Prüfung der Motive.