Ähnlich verlief die Debatte zum Zulassungsverfahren im Ständerat. Hier hielt Berichterstatter Küchler zu Beginn der Beratung fest, der vom Nationalrat beschlossene Verfassungstext enthalte keine Vorschriften, „… ob die Zulassung zum Zivildienst von einer Behörde bewilligt werden soll, nach welchen Kriterien die Bewilligung erteilt wird und ob der Tatbeweis in der Form einer längeren Dauer des Zivildienstes für die Zulassung genügen soll. Dies alles soll nach Auffassung der Mehrheit des Nationalrates im Gesetz festgelegt werden.“55