Ein Antrag im Nationalrat, den Tatbeweis als Zulassungskriterium auf Verfassungsstufe zu verankern52, wurde mehrheitlich mit derselben Begründung abgelehnt wie die übrigen Anträge: In der Verfassung sollte einzig die Einführung des Zivildienstes vorgesehen werden; dessen Ausgestaltung sei Sache des Gesetzgebers53. Mitentscheidend war wiederum der Gedanke, die Verfassungsvorlage politisch nicht unnötig zu belasten54.