Im Nationalrat als Erstrat betonte der Berichterstatter der Kommission, bedeutende Fragen seien schon bisher im Gesetz geregelt worden. Und wei- ter50: „Deshalb wird auch für künftige Entwicklungen die Gesetzesebene schnellere und flexiblere Lösungen zulassen. Darum berührt unsere Fassung weder die Zulassungsbedingungen zum zivilen Ersatzdienst noch ethische Gewissensgründe oder Tatbeweislösungen.“