Trotz der Offenheit des Kommissionsentwurfs war für den Bundesrat und die Mehrheit der Abgeordneten klar, dass der Zivildienst nur unter Erfüllung gewisser Bedingungen mehrheitsfähig sein würde44. Dazu Bundesrat Villiger im Ständerat45: „Die Beratungen im Nationalrat haben meines Erachtens sehr deutlich gemacht, dass ein Zivildienst nur mehrheitsfähig ist, wenn er einige Kriterien erfüllt. […] An der allgemeinen Wehrpflicht ist grundsätzlich festzuhalten; der Ersatzdienst ist die Ausnahme, der Militärdienst die Regel;