Der Bundesrat stimmte der parlamentarischen Initiative zu. Auch er hielt an der allgemeinen Wehrpflicht fest und wollte den Zivildienst nur unter klar definierten Voraussetzungen zulassen. Er sah im Verfassungstext der Kommission lediglich den Grundsatz für die Einführung des Zivildienstes verankert, die konkrete Ausgestaltung aber an den Gesetzgeber delegiert.