geren Dauer des Zivildienstes dazu führen soll, dass nur echte Militärdienstverweigerer diesen Dienst wählen. Dies kann im Rahmen des Gesetzes festgelegt werden. Auch heute sind diese Fragen nicht in der Bundesverfassung, sondern im Militärstrafgesetz geregelt. Eine längere Dauer des Zivildienstes ist denkbar, um das Tatbeweiselement zu gewichten und zudem gleiche Anforderungen von Militär- und Zivildienst zu schaffen. In der Verfassung soll auch offen gelassen werden, aus welchen Gründen der Zivildienst geleistet werden darf.“