Zum Zugangsverfahren schreibt die Kommission36: „Die Kommission hat bewusst den Verfassungsartikel offen formuliert. Verschiedene Einzelheiten sollen auf Gesetzesstufe festgelegt werden. Dies hat zwei Gründe: Die Verfassung soll nicht mit zu vielen Einzelheiten belastet werden, und zudem kann im Gesetz den im Laufe der Zeit sich wandelnden Bedürfnissen und Anforderungen an neue Organisationsformen besser Rechnung getragen werden.