aBV im Zeitpunkt seiner Entstehung zukam. Dazu konsultieren wir den Kommissionsbericht zur Parlamentarischen Initiative Zivildienst, die Stellungnahme des Bundesrates und die Ratsprotokolle. Wir verzichten auf eine Untersuchung zeitlich weiter zurückliegender Initiativen (insbesondere der Tatbeweisinitiative aus den 80er Jahren), da sie für die historische Auslegung von Art. 18 Abs. 1 aBV schon aus methodischen Gründen nicht massgebend sein können. VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 134 Gutachten