VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 133 Gutachten Beurteilung durch eine staatliche Behörde abhängig gemacht. Im Unterschied zur freien Wahl (und gleich wie die Gewissensprüfung) geht der Tatbeweis aber von der Notwendigkeit eines Beweisverfahrens aus, wobei er schon die blosse Tat als Vermutung eines erbrachten Beweises genügen lässt. dd. Zwischenergebnis