31 So auch Schweizer in Kommentar aBV, Art. 18 Abs. 1 Satz 2, Rz. 31 f.; Tobias Jaag, Ein verfassungsmässiges Musterbeispiel ohne Wenn und Aber, in: Neue Zürcher Zeitung vom 29.4.1992 (Nr. 99), S. 23. 32 Siehe Schweizer in Kommentar aBV, Art. 18 Abs. 1 Satz 2, Rz. 33. 33 Ob es dem Willen des historischen Verfassungsgebers entsprach, den Tatbeweis als Beweismöglichkeit auszuschliessen, wird im Rahmen der historischen Auslegung von Art. 18 Abs. 1 aBV zu prüfen sein.