Damit ist auch gesagt, dass „Tatbeweis“ einerseits und „freie Wahl zwischen Militär- und Ersatzdienst“ andererseits nicht dasselbe meinen. Die freie Wahl zeichnet sich durch den Verzicht auf jegliches Beweiserfordernis aus und widerspricht deshalb wie erwähnt dem Wortlaut der Verfassung. Anders der Tatbeweis: Hier wird zwar der Entscheid ebenfalls nicht von einer materiellen