Als Zutrittsvoraussetzungen zum zivilen Ersatzdienst kommen theoretisch die Gewissensprüfung und der Tatbeweis in Frage33. Im Verfahren der Gewissensprüfung hat der Gesuchsteller schriftlich oder mündlich (allenfalls schriftlich und mündlich) darzulegen, aus welchen Gründen er keinen Militärdienst zu leisten imstande ist. Beim (reinen) Tatbeweis rechtfertigt der Gesuchsteller seinen Anspruch auf Zulassung zum Zivildienst schon durch die Bereitschaft, einen deutlich länger dauernden Zivildienst zu erbringen. cc. Abgrenzung zwischen freier Wahl und Tatbeweis