Diese in Form der allgemeinen Anregung gehaltene Initiative bezweckte die Einführung eines Zivildienstes für Dienstverweigerer aus Gewissensgründen. Die Initiative wurde zwar von Bundesrat und Parlament aufgenommen22, in der Volksabstimmung aber deutlich verworfen23. – Nur wenige Jahre später, im Februar 1984, hatte das Stimmvolk über die im Vergleich zur Münchensteiner Initiative wesentlich weitergehende Volksinitiative „für einen echten Zivildienst auf der Grundlage des Tatbeweises“ zu befinden.