Eine erste Revision des Militärstrafgesetzes in diese Richtung erfolgte 195018, eine weitere 196719. Der Durchbruch auf dem Weg der Entkriminalisierung von Dienstverweigern auf Gesetzesstufe gelang schliesslich mit der so genannten Reform „Barras“20, die vorsah, dass Dienstverweigerer aus Gewissensgründen nicht mehr zu Gefängnisstrafen verurteilt, sondern zu einer im öffentlichen Interesse liegenden und das Anderthalbfache des verweigerten Militärdienstes dauernden Arbeitsleistung verpflichtet werden. Das Volk nahm die Reform in der Referendumsabstimmung vom 2. Juni 1991 an21.