Die Unvereinbarkeit eines Zivildienstes mit der damals geltenden Verfassung führte dazu, dass Bundesrat und Parlament auf Gesetzesebene Strafmilderungen und Erleichterungen im Strafvollzug für Dienstverweigerer aus Gewissensgründen herbeizuführen suchten17. Eine erste Revision des Militärstrafgesetzes in diese Richtung erfolgte 195018, eine weitere 196719.