Ein in der Folge beim Bundesamt für Justiz im März 2002 in Auftrag gegebenes Gutachten kam zum Schluss, dass die Verfassung die Einführung des Tatbeweises zulasse. Gleichwohl verwarf der Nationalrat den Systemwechsel Ende 2002, wenn auch knapp9. Am 14. Dezember 2004 reichten Nationalrat Heiner Studer und 25 Mitunterzeichnende eine Motion10 ein, welche die Einführung des Tatbeweises verlangt. Die Motion wurde Ende 2005 im Nationalrat angenommen11. 2. Auftrag und Vorgehen