Erneut zur Sprache kam die Einführung eines Tatbeweismodells im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zur Revision des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst im Jahre 2002. Der Nationalrat beschloss Rückweisung des Geschäfts an seine Kommission mit dem Auftrag, den Tatbeweis bei der Zulassung zum Zivildienst prioritär zu gewichten8. Ein in der Folge beim Bundesamt für Justiz im März 2002 in Auftrag gegebenes Gutachten kam zum Schluss, dass die Verfassung die Einführung des Tatbeweises zulasse.