Nach dem heutigen Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst7 wird zum Zivildienst zugelassen, wer glaubhaft darlegen kann, dass er den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Hierzu sieht das Gesetz ein zweistufiges Verfahren vor: Zunächst wird die Einreichung eines Gesuchs verlangt, in welchem der Gesuchsteller den geltend gemachten Gewissenskonflikt darlegt. Anschliessend hat er seine Gewissensgründe der Zulassungskommission mündlich darzulegen (so genannte Gewissensprüfung). Diese entscheidet schliesslich über die Zulassung zum Zivildienst.