Daneben sind generell die spezifischen Anforderungen des gesetzlichen Quellenschutzes zu beachten; diese Anforderungen richten sich vorweg nach den Bedürfnissen der Informanten und müssen gegebenenfalls Rückschlüsse auf die Identität der Informanten verhindern. Die Form der Weitergabe kann demzufolge für die anzuwendenden Regeln nur von Bedeutung sein, soweit sie entweder durch den informierenden Dienst verlangt wird oder soweit sie Rückschlüsse auf die Identität einer geschützten Quelle zulässt. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob Teile der Originalinformation zu anonymisieren oder in eine andere Form zu übertragen sind.