identisch (s. Ziff. 1.4.2. ff.). Ob und in welcher Form eine Information zwischen dem DAP und dem SND ausgetauscht werden kann, hängt primär vom Inhalt der Information und von der Notwendigkeit einer Verwendung durch den anderen Dienst in dessen Aufgabenbereich ab (vgl. etwa Art. 11 und 18 VWIS oder Art. 5 VEKF). Stammen die Informationen von ausländischen Diensten, ergeben sich Einschränkungen unter Umständen auch durch entsprechende Vorgaben der Informanten. Daneben sind generell die spezifischen Anforderungen des gesetzlichen Quellenschutzes zu beachten;