2.5. Zu Frage 5 Die Bearbeitung einer Information einschliesslich der Informationsweitergabe richtet sich vorweg nach den rechtlichen Grundlagen des bearbeitenden Dienstes. Diese Bearbeitungsregelungen differieren für die allgemeine Informationsbearbeitung in den Zuständigkeitsbereichen des SND und des DAP relativ stark (s. Ziff. 1.3.2.), sind aber für den jeweils erfassten spezifischen Bereich des Quellenschutzes nahezu VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 95 Gutachten