BWIS ergibt sich aber die Kompetenzaufteilung zwischen DAP und SND auf die innere bzw. die äussere Sicherheit. Für die Anwendung der Regelungen ist die Tatsache, ob es sich um Regelungen über das Ausland bzw. über das Inland handelt, nicht per se massgebend, sondern nur dann, wenn die jeweiligen Bearbeitungsregelungen selbst oder die jeweiligen Verwendungsvorgaben eine entsprechende Differenzierung vorsehen. Entscheidend für das anwendbare Recht und den Umgang mit der Information ist der Zweck der Erhebung: Je nach Zweck der Erhebung ergibt sich, ob für die Bearbeitung im Grundsatz das MG oder das BWIS zur Anwendung kommt.