2. Zu den gestellten Fragen im Einzelnen 2.1. Zu Frage 1 Die Regelungen des massgebenden schweizerischen und internationalen Rechts für die Informationsweitergabe vom DAP an den SND und umgekehrt sowie für den jeweiligen Quellenschutz wurden in den Ziffern 1.3. und 1.4. dargestellt. Aus dieser Darstellung ergibt sich, dass eine generelle Zulässigkeit oder ein generelles Verbot der Nennung eines ausländischen Dienstes als Quelle der Information nicht besteht.